Preise & Verleihbedingungen
Preise
3er Saris |
3er Stema | 2er Barthau |
||
ein Tag |
20€ | 20€ | 10€ |
|
ein Wochenende (Donnerstag bis Sonntag oder Freitag bis Montag) | 60€ | 60€ | 30€ |
|
eine Woche (z.B. Samstag bis Samstag) | 105€ | 105€ | 50€ |
|
jeder weitere Tag | 15€ | 15€ | 5€ |
|
Der Preis beinhaltet die Übergabe und Rücknahme, Einweisung,
Befestigungsmaterial und Zubehör wie beschrieben sowie
Versicherung (Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung, TK ohne
Selbstbeteiligung). Eine Anzahlung von 50 Euro bei der Reservierung
dient der
Verbindlichkeit der Anmietung und wird bei späterer Absage nicht
erstattet. |
Die Anänger sind Haftpflicht- und mit Teilkasko ohne Selbstbeteiligung versichert. Die Kaskoversicherungen gelten nur für den Anhänger, nicht aber die Ladung, d.h. die aufstehenden Motorräder oder anderen Fahrzeuge sind nicht gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Herunterfallen versichert! Wer eine derartige Absicherung wünscht, sollte über den Abschluss einer Kurzzeitvollkaskoversicherung bei seinem Versicherer nachdenken!
Sicherungsschellen (sog. "Holland-Öse")
an der Anhängekupplung des Zugfahrzeugs (falls nicht werkseitig
vorhanden) sind in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu
befestigen. Wem eine solche, z.B. in den Niederlanden und der Schweiz
erforderliche Öse fehlt, sollte eine Sicherungsschelle
nachrüsten um hohe Strafen zu vermeiden! Es gibt dabei allerdings
leider viele verschiedene Lösungen für starre
Anhängerkupplungen und Varianten, abhängig von der Größe des
Aufnahmerohrs, für abnehm- oder schwenkbare Anhängerkupplungen. Diese
variieren
nach Hersteller. Es existieren auch fahrzeugspezifische
Nachrüstlösungen z.B. von LOHTEC. Aufgrund der Vielzahl an Produkten
und (In)Kompatibilitäten können wir diese Sicherungsschelle nicht zur
Verfügung stellen!
Sämtliche Schäden, sowie insbesondere Diebstahl des Anhängers, muss
sofort der Polizei mit Bericht für die Versicherung und uns gemeldet
werden.
Bei Übernahme des Anhängers ist auf Verlangen eine Kaution in Höhe von
150,00 Euro in bar zu entrichten. Die Rückzahlung erfolgt, wenn der
Anhänger und das Zubehör unbeschädigt und vollzählig zurückgegeben
wird. Über den Kautionsbetrag hinausgehende Beschädigung sind
zusätzlich zu erstatten. Bei Totalschaden bzw. Beschädigungen, die die
Nutzung des Anhängers unmöglich machen, wird die Kaution einbehalten.
Des Weiteren sind dem Eigentümer durch diesen Umstand entstandene
Vermietungsverluste zu erstatten.
Unvorhersehbare Schäden oder Diebstahl durch einen Vorbenutzer können
zu Terminstreichungen führen. Die geleisteten Vorauszahlungen werden
dann zurück erstattet.
Für jegliche weitere Unkosten (z.B. Umbuchung Unterkunft,
Ersatzanhänger) ist der Verleiher nicht finanziell haftbar. Bitte auch
die AGB beachten.
Derzeit sind folgende 28 Staaten Mitglieder der Europäischen Union (offizieller EU-Code der Mitgliedstaaten in Klammern):
Belgien (BE), Bulgarien (BG), Dänemark (DK), Deutschland (DE), Estland (EE), Finnland (FI), Frankreich (FR), Griechenland (GR), Irland (IE), Italien (IT), Kroatien (HR), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (LU), Malta (MT), Niederlande (NL), Österreich (AT), Polen (PL), Portugal (PT), Rumänien (RO), Schweden (SE), Slowakei (SK), Slowenien (SI), Spanien (ES), Tschechien (CZ), Ungarn (HU), Vereinigtes Königreich (GB) und Republik Zypern (CY).
Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
Der Mieter erkennt die Bedingungen auf dieser Webseite und dem späteren Mietvertrag an und mietet den Anhänger zur Benutzung ausschließlich innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union. Eine Vermietung zur Nutzung außerhalb der Staaten der Europäischen Union erfolgt nicht.1. Allgemeines
Der Mieter übernimmt den Anhänger laut Übergabeprotokoll in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand gegen Unterschrift. Sollten sichtbare Mängel oder Unfallschäden am Mietanhänger vorhanden sein, wurden diese auf dem Protokoll dokumentiert. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend und nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten. Zur Sorgfaltspflicht des Mieters gehören insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit und des Reifendrucks.
2. Verschleißschäden / Reparaturen
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur die Anhänger-Vermietung sofort zu benachrichtigen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs und Verkehrssicherheit des Anhängers zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von 100 € ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege und Aushändigung des defekten Altteils, soweit der Mieter nicht für den Schaden nach Ziffer 5 haftet. Unterlässt der Mieter dis Weisung des Vermieters einzuholen, übernimmt der Mieter die Reparaturkosten in vollem Umfang. Die Haftung das Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3. Berechtigte Fahrer
Der Anhänger darf nur vom Mieter selbst oder dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer benutzt werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die auch nicht durch ein Fahrverbot eingeschränkt ist, sowie dessen Fahrtüchtigkeit.
4. Mietdauer
Allgemeines: Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist unwiderruflich. Mietverlängerungen bedürfen der vorherigen (fern)mündlichen Zustimmung des Vermieters und sind in jedem Falle von diesem einzuholen (ggf. per SMS/ WhatsApp). Im Falle der Mietüberschreitung werden ein weitere Tagestarif (20 € für die 3er bzw. 10 € für den 2er) fällig. Eine Untervermietung ist unzulässig.
Rückgabe: Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Ablauf der Mietzeit in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an dem Ort zurückzugeben, an dem es ihm bei Beginn des Mietverhältnisses ausgehändigt wurde oder an einem anderen vereinbarten Ort jeweils während der Öffnungszeiten des Vermieters. Der Anhänger kann außerhalb dieser Zeiten vor dem Büro abgestellt werden. Sollten in diesem Fall Schäden am Fahrzeug entstehen, werden diese so behandelt, als wären sie auf einem beliebigen öffentlichen Parkplatz entstanden. Während des Verzuges hat der Schuldner jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er ist auch für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch für die Rückgabeverpflichtung.
5. Umfang der Haftung des Mieters bzw. Fahrers
Bei allen Beschädigungen am Anhänger haftet der Mieter dem Vermieter entsprechend Bedingungen des Mietvertrages ohne Rücksicht auf Verschulden. Eine Haftungsbegrenzung ist ausgeschlossen. Die Selbstbeteiligung je Kasko-Schadensfall beträgt 150 € (gilt nur für 4er), wie im Mietvertrag vereinbart, ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit und Unfallflucht. Der Mieter haftet in voller Höhe auch für alle durch das Ladegut entstandenen Schäden sowie für Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, insbesondere der Durchfahrtshöhe, verursacht werden. Weiterhin haftet der Mieter in voller Höhe, falls das Fahrzeug von einem Fahrer gelenkt wird, der nicht ausdrücklich im Mietvertrag genannt ist.
6. Unfall
Der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet sich, bei einem Unfall zur Ermittlung der Unfallursache stets die Polizei hinzuzuziehen. Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Anhänger sofort telefonisch zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Der Mieter haftet dem Vermieter in voller Höhe, falls er oder der Fahrer diesen Pflichten zuwiderhandelt, es sei denn, die Obliegenheitspflichtverletzung hat für die Feststellung der Haftung keine nachteiligen Folgen.
7. Zahlungsbedingungen
Bei Reservierung wird eine Anzahlung von 50 Euro fällig. Die Anzahlung dient der verbindlichen Reservierung des Termins und wird bei späterer Absage nicht erstattet. Bei Übernahme des Anhängers ist auf Anfoderung eine Kaution in Höhe von 150 € in Bar zu entrichten, wenn der Anhänger und das Zubehör unbeschädigt und vollzählig zurückgegeben wird, erfolgt die Rückzahlung der Kaution gegen Verrechnung des Mietpreises. Zahlungen sind in bar oder per Vorkasse-Überweisung zu leisten.
8. Besondere Vereinbarungen und Gerichtsstand
Etwaige weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frielendorf-Großropperhausen, wenn der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB (außer Minderkaufleute §4 HGB) ist. Zur Anmietung bitte mitbringen: Personalausweis oder Führerschein, falls verlangt Kaution gemäß Punkt 7.
9. Sonstiges
Bei Unfällen, bei denen die Feststellung von Ansprüchen erst durch weitere Ermittlungen des Vermieters aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen möglich ist, werden Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungen durchzuführen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt jedoch spätestens sechs Monate nach Rücknahme des Anhängers. Über den Abschluss der Ermittlungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich benachrichtigen.
nach oben